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Durch immer weiter ausufernde gesetzliche Vorgaben - gerade auch in der Corona-Zeit - im Rahmen von Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und natürlich auch von Gesetzen, ist es heutzutage nahezu unmöglich, sich vollkommen straffrei zu verhalten. Selbst wegen nichtiger Dinge wird heutzutage ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es ist für den normalen Bürger überhaupt nicht mehr überschaubar, was er zu tun und was er zu lassen hat.
Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, bereits bei der ersten polizeilichen Vorladung/den ersten Bescheiden zu reagieren und keinerlei Angaben zu machen, sondern vielmehr unverzüglich ein Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung zu beauftragen.
Selbst beim ersten Vernehmungstermin bei der Polizei, bei dem sie ursprünglich keine Angaben machen möchten, wird Ihnen im Rahmen einer „informatischen Befragung“ durch die geschulten Polizeibeamten nahezu jedes Wort im Mund herum gedreht sowie Informationen entlockt.
Deshalb ist es wichtig, einen erfahrenen Strafverteidiger umgehend zu beauftragen. „Der Verteidiger wird fürs Reden bezahlt“ und nicht der Mandant. Nur so kann eine effektive Verteidigung aufgezogen werden und die Risiken, dass es zu einer Verurteilung kommt, minimiert werden.
Zögern Sie nicht, sich mit uns in Heilbronn in Verbindung zu setzen.
Rechtsanwalt Felix Schmidt
zugleich Fachanwalt für Strafrecht
Der Strafverteidiger Notdienst Region Heilbronn/Schwäbisch Hall wurde im Laufe des Jahres 2006 gegründet.
Mitinitiator war unter anderem Fachanwalt Strafrecht Felix Schmidt, der sich auch um die Organisation kümmert.
Der Strafverteidiger Notdienst soll Beschuldigten - auch - außerhalb der üblichen Bürozeiten anwaltliche Hilfe/Rat bieten. Deshalb ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Die Rufnummer ist zumindest von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr, auch am Wochenende geschaltet. Der Strafverteidiger Notdienst ist erreichbar unter der Rufnummer:
0162 / 265 16 62
Die Mitglieder des Strafverteidiger Notdienstes sind alles Fachanwälte*innen für Strafrecht, wodurch eine hohe anwaltliche und fachliche Kompetenz gewährleistet ist.
Sämtliche Mitglieder*innen sind langjährig auf dem Gebiet des Strafrechts und verwandter Rechtsgebiete tätig.
Die Rufbereitschaft des Strafverteidiger Notdienstes gewährleistet, dass durch eine sofortige Kontaktaufnahmen, die Weichen sehr früh gestellt werden könne, um so Einfluss auf das Strafverfahren nehmen zu können.
Für den Anruf von Ihnen beim Strafverteidiger Notdienst entstehen außer den Telefonkosten keine weiteren Gebühren.
Erst wenn ein Mandat erteilt wird, fallen Kosten und Gebühren, wie bei jeder anderen Beauftragung eines Anwalts auch, an. GGf. besteht auch die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung.